Die situative Winterreifenpflicht
Seit 2010 gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Einen festen Zeitraum gibt es nicht. Die Pflicht greift immer dann, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
„Situativ“ heißt nicht, dass du erst beim ersten Schnee wechseln musst. Es heißt, dass du bei winterlichen Bedingungen schon mit passenden Reifen unterwegs sein musst. Wer morgens bei Reifglätte mit Sommerreifen losfährt, verstößt gegen die Vorschrift – auch wenn mittags die Sonne scheint.
Nur noch mit Alpine-Symbol
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) als wintertauglich – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die Übergangsfrist für reine M+S-Reifen ist abgelaufen. Das gilt für Winterreifen genauso wie für Ganzjahresreifen.
Der Unterschied: Für die M+S-Kennzeichnung gab es keine genormte Prüfung. Reifen mit Alpine-Symbol müssen dagegen einen standardisierten Test auf Schnee bestehen und bieten damit nachweislich Mindest-Traktion bei Winterwetter.
Bußgelder und Versicherung
Wer bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Bereifung fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit diesen Strafen rechnen:
- 60 Euro und 1 Punkt bei falscher Bereifung
- 80 Euro und 1 Punkt bei Behinderung anderer
- 100 Euro und 1 Punkt bei Gefährdung
- 120 Euro und 1 Punkt bei einem Unfall
Auch der Halter kann belangt werden, wenn er die Fahrt mit falscher Bereifung zulässt. Teurer als das Bußgeld kann der Versicherungsschutz werden: Nach einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlicher Straße kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist.
Die O-bis-O-Regel als Orientierung
Die bewährte Faustregel lautet: von Oktober bis Ostern gehören Winterreifen aufs Auto. Gerade im Brandenburger Umland gibt es die ersten Frostnächte oft schon im Oktober, und Reifglätte am Morgen kann bis in den April vorkommen. In der Berliner Innenstadt ist es meist ein paar Grad wärmer – auf Brücken und in schattigen Seitenstraßen wird es trotzdem glatt.
Für die Saison 2026/2027 heißt das: spätestens bis Ende Oktober wechseln. Wer bis zum ersten Frost wartet, steht in der Schlange mit allen anderen, die auch gerade wechseln wollen.
Ganzjahresreifen als Alternative?
Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht. Sie bleiben aber ein Kompromiss: Auf Schnee, Eis und bei strengem Frost bieten echte Winterreifen mit weicherer Mischung und mehr Lamellen spürbar mehr Grip. Für Wenigfahrer in der Stadt kann ein guter Ganzjahresreifen trotzdem passen – mehr dazu im Ratgeber zu Ganzjahresreifen.
Checkliste für den Wechsel
- Profil prüfen: Winterreifen sollten mindestens 4 mm Profil haben – die gesetzlichen 1,6 mm sind bei Schnee und Matsch viel zu wenig.
- Alter prüfen: Nach etwa sechs Jahren lässt der Grip von Winterreifen spürbar nach, auch wenn das Profil noch reicht. Die DOT-Nummer auf der Flanke verrät das Herstellungsdatum.
- Alpine-Symbol checken: Ohne Berg mit Schneeflocke gilt der Reifen nicht als Winterreifen.
- RDKS beachten: Bei Fahrzeugen mit Reifendrucksensoren müssen die Sensoren nach dem Wechsel je nach Modell neu angelernt werden.
- Früh anrufen: Im Oktober und November ist viel los. Wir wechseln mobil in ganz Berlin und Brandenburg – dort, wo dein Auto steht.
Häufige Fragen
Gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen. Reine M+S-Kennzeichnung reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
Was kostet der Wechsel auf Winterreifen bei euch?
Ein mobiler Radwechsel kostet in Berlin ca. 80–100 € inklusive Anfahrt, eine Reifenmontage mit Auswuchten ca. 120–140 €. Circa-Preis, wird am Telefon abgesprochen. Mögliche Aufschläge (z. B. Nachteinsatz) sind hier nicht erfasst.