Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Reifen Henschke, Inhaber Maximilian-Benedigt Henschke (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über mobile Reifendienstleistungen, den Verkauf von Reifen und Zubehör sowie die Einlagerung von Reifen.
(2) Die AGB gelten sowohl für Anfragen über die Website reifen-henschke.de, für die telefonische Auftragserteilung als auch für vor Ort erteilte Aufträge.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Dienstleistungen, Preisen und Reifen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung dar.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage über die Website oder die telefonische Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Anfrage per SMS oder E-Mail; Preis und Termin werden telefonisch abgestimmt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich annimmt oder mit der Ausführung beginnt.
(3) Neue Reifen besorgt der Auftragnehmer auf Anfrage. Ein Kaufvertrag über Reifen kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das telefonisch oder schriftlich übermittelte Angebot des Auftragnehmers annimmt. Preise und Verfügbarkeiten können sich bis dahin ändern.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Mobiler Reifenservice: Der Auftragnehmer erbringt mobile Reifendienstleistungen (u. a. Radwechsel, Reifenmontage, Auswuchten, Reifenreparatur, Ventilwechsel und Pannenhilfe) direkt beim Auftraggeber vor Ort. Ort und Termin werden bei der Auftragsannahme vereinbart.
(2) Erreichbarkeit und Einsatzgebiet: Der Auftragnehmer ist rund um die Uhr (24/7) telefonisch erreichbar. Einsätze erfolgen in Berlin und im gesamten Land Brandenburg nach Verfügbarkeit; die voraussichtliche Ankunftszeit wird bei der Auftragsannahme mitgeteilt.
(3) Reifenverkauf: Der Auftragnehmer bietet Reifen aus eigenem Lagerbestand sowie über Großhandelspartner zum Kauf an. Bei Reifen von Großhandelspartnern beträgt die Lieferzeit in der Regel 2 Werktage. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit bestimmter Produkte.
(4) Reifeneinlagerung: Der Auftragnehmer bietet die saisonale Einlagerung von Reifen und Kompletträdern an. Näheres regelt § 9 dieser AGB.
§ 4 Preise und Aufschläge
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Die auf der Website genannten Preise und die Ergebnisse des Online-Preisrechners sind unverbindliche Richtpreise (Circa-Preise). Sie liegen pro Einsatz in der Regel zwischen 80 € und 180 € einschließlich Anfahrt und richten sich insbesondere nach der Leistung, der Fahrzeugart, der Felgengröße, nach Zusatzleistungen (z. B. Runflat-Reifen, Anlernen von RDKS-Sensoren, Altreifenentsorgung), nach dem Einsatzort und nach der Uhrzeit.
(3) Einsatzort: Für Einsätze in Berlin fällt kein Zonenaufschlag an. Für Einsätze im Brandenburger Umland um Berlin („Speckgürtel“) beträgt der Zonenaufschlag 15 €, für Einsätze im übrigen Brandenburg 30 €. Maßgeblich ist die Postleitzahl des Einsatzorts. Die Zonenaufschläge sind in den Richtpreisen nach Absatz 2 bereits berücksichtigt.
(4) Endpreis: Der Endpreis wird vor Beginn der Arbeiten telefonisch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Ergeben sich vor Ort Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Ausführung.
(5) Nachteinsätze: Für Einsätze zwischen 22 und 7 Uhr fällt ein Nachtaufschlag an. Der Preis wird in diesem Fall individuell telefonisch vereinbart und liegt in der Regel über 200 €.
(6) Reifenkosten bei Bestellung über den Auftragnehmer werden als separate Position ausgewiesen. Der geschätzte Gesamtpreis wird dem Auftraggeber vor Auftragsbestätigung mitgeteilt.
§ 5 Zahlung
(1) Die Bezahlung kann auf folgende Arten erfolgen:
- Barzahlung – direkt beim Techniker nach Abschluss der Arbeiten
- Kartenzahlung (EC-/Kreditkarte, kontaktlos) – direkt beim Techniker
- Banküberweisung – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen.
§ 6 Lieferung bestellter Reifen
(1) Bei Reifen, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers besorgt, beträgt die voraussichtliche Lieferzeit 2 Werktage ab Auftragsbestätigung, sofern nicht anders angegeben. Die Lieferung erfolgt an das Lager des Auftragnehmers; die Montage erfolgt im Rahmen des mobilen Service am vereinbarten Termin.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen beim Großhandel oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist. Der Auftraggeber wird über Verzögerungen unverzüglich informiert.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Auftraggeber auf diesen über.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Reifen Henschke, Behnitz 5, 13597 Berlin, Telefon: 0151 413 941 27, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail oder Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Reifen, die bereits montiert wurden, sind vom Widerruf ausgeschlossen, sofern die Montage auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgte.
§ 8 Stornierung und Terminabsage
(1) Stornierungen von Serviceterminen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.
(2) Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann eine Aufwandspauschale in Höhe der Anfahrtskosten berechnet werden.
(3) Ist der Auftraggeber am vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht anzutreffen oder der vereinbarte Einsatzort nicht zugänglich, wird die volle Anfahrtspauschale fällig.
(4) Bei bereits bestellten Reifen (Großhandelsware) ist eine Stornierung nach erfolgter Bestellung beim Lieferanten nicht mehr möglich. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reifen verpflichtet.
§ 9 Reifeneinlagerung
(1) Der Auftragnehmer bietet die saisonale Einlagerung von Reifen und Kompletträdern an. Die Einlagerung erfolgt in geeigneten, trockenen Räumlichkeiten.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für die eingelagerten Reifen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Zeitwert der eingelagerten Reifen zum Zeitpunkt der Einlagerung begrenzt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die eingelagerten Reifen innerhalb von 12 Monaten nach dem vereinbarten Auslagerungszeitpunkt abzuholen. Nach erfolgloser Aufforderung mit angemessener Nachfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reifen auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
(4) Dem Auftragnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an den eingelagerten Reifen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen zu.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrügen
(1) Für Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abnahme der Leistung.
(2) Für verkaufte Reifen (Neuware) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
(3) Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien (eigene Reifen, Felgen, Zubehör) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für vorhandene Materialfehler oder altersbedingte Mängel. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf erkennbare Mängel an beigestelltem Material hinweisen.
(4) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die unter die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz fallen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs oder der Reifen durch den Auftraggeber nach Leistungserbringung entstehen.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Einsatzort für das Servicefahrzeug zugänglich und geeignet ist. Für Schäden, die aus ungeeigneten Arbeitsbedingungen am Einsatzort resultieren, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 12 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter reifen-henschke.de/datenschutz.
§ 13 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.